Stuttgart, 18.11.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2. Juli 2003 wandten wir uns im Rahmen des AkeV (Arbeitskreis evangelischer Vikarinnen und Vikare) mit einem Schreiben an zahlreiche Synodale. Darin machten wir darauf aufmerksam, dass Vikarinnen und Vikaren, die am Ende ihres Ausbildungsvikariats Elternzeit in Anspruch nehmen möchten die Ordination verweigert und die Elternzeit auf ein Jahr begrenzt wird.
In der Herbstsynode 2003 war diese Problematik Inhalt einer förmlichen Anfrage und es wurde ein entsprechender Antrag eingereicht. Dieser Antrag wurde dann zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss (federführend) unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses verwiesen.
In der kommenden Landessynode steht diese Problematik wieder auf der Tagesordnung. Unter TOP 12 "Erziehungsurlaub und Aufnahme in den unständigen Dienst" soll ein Bericht des Rechtsausschusses und eine Aussprache erfolgen. (An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der gemeinte Sachverhalt seit mehreren Jahren als "Elternzeit" zu bezeichnen ist. Der Begriff "Erziehungsurlaub" wurde von staatlicher Seite aufgrund seiner negativen Assoziation mit "Urlaub" abgeschafft. Dass die Kirchenleitung dies noch nicht übernommen hat, ist peinlich.)
Der Oberkirchenrat hat allerdings im Vorfeld schon wieder neue Tatsachen geschaffen. In einem Schreiben vom 06.09.2005 werden alle Vikarinnen und Vikare der Ausbildungsregion Nordost darüber unterrichtet, dass sie der erste Jahrgang sein werden, bei dem die Ordination vom Ende des Ausbildungsvikariats auf den Anfang des unständigen Dienstes verschoben wird.
Damit hat die von uns angestossene Diskussion das Gegenteil dessen erreicht, was wir beabsichtigt haben. Wir baten darum, alle Vikarinnen und Vikare am Ende ihres Ausbildungsvikariats zu ordinieren, unabhängig davon, ob sie Elternzeit in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Nun hat der Oberkirchenrat beschlossen, niemanden mehr am Ende des Ausbildungsvikariats zu ordinieren.
Darüber sind wir sehr enttäuscht und verärgert. Statt die Regelung hinsichtlich derer, die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, zu verbessern, werden nun alle schlechter gestellt. Das hat zahlreiche negative Konsequenzen:
Zwar kann sich der Oberkirchenrat darauf berufen, dass nach den rechtlichen Bestimmungen (Nr. 6 der "Ausführungsbestimmungen zur Einführungsordnung"; Rechtssammlung Nr. 401) die Ordination am Ende des Ausbildungsvikariats nur "in Ausnahmefällen" möglich ist. Diese Ausnahme ist aber seit vielen Jahren die Regel. Warum dies plötzlich geändert wird, ohne stichhaltige Argumente anzuführen und dies theologisch zu begründen, ist nicht nachvollziehbar.
Dem Oberkirchenrat scheint nicht klar zu sein, was solch ein Vorgehen bei den betroffenen zukünftigen Pfarrerinnen und Pfarrern unserer Landeskirche bewirkt. Der Nachwuchs ist der Schatz der Kirche und hat eine bessere Behandlung verdient.
Weitere Auskünfte erteilen ihnen gerne
Pfr. z.A. Jens Schnabel
Althengstetter Str. 46
75391 Gechingen
Tel.: 07056-965719
e-mail: schnabel@dbg.de
Pfr. z.A. Jochen Weller
Glattener Str. 6
72250 Freudenstadt
Tel.: 07441-3350
e-mail: sjh.weller@t-online.de
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